Wie können Mieter kündigen oder gekündigt werden
Dem Vermieter bieten sich wenige Möglichkeiten, einen Mietvertrag zu kündigen.
Auch wenn eine 3-monatige Kündigungsfrist vereinbart wurde gilt diese nur für den Mieter.
Der Vermieter hat die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung bei einem Mietrückständ von 2 vollen Monatsmieten. Vor der schriftlichen fristlosen Kündigung muss an den Mieter eine Mahnung geschickt werden. Wenn der Mieter seine gesamten Mietrückstände zahlt, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Sollte der Mieter aber innerhalb von 2 Jahren wieder Mietrückstände haben, bleibt auch durch Zahlungen des Mieters die Wirksamkeit der Kündigung bestehen.
Auch bei extremen Fehlverhalten des Mieters ist eine Kündigung möglich. Hier sollte der Vermieter ein Protokoll über die Art und den Zeitraum der Störungen durch den Mieter führen. Zwingend erforderlich ist auch eine schriftliche Abmahnung und Unterlassungsaufforderung an den Mieter, bevor die fristlose Kündigung ausgesprochen wird.
Der Mieter verlässt in der Regel die Wohnung nicht freiwillig. Das bedeutet, dass der Vermieter eine Räumungsklage einreichen muss. Leider ist eine Räumungsklage mit Ärger und hohen Kosten verbunden. Die Kosten können bei dem Mieter geltend gemacht werden, wobei der Vermieter während dem Verfahren in Vorlage treten muss.
Der Mieter kann seinen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Es spielt keine Rolle ob in seinem Mietvertrag eine längere Laufzeit vereinbart wurde. Zum Beispiel bei Altverträgen, die vor dem neuen Kündigungsgesetz abgeschlossen wurden.
Der Vermieter ist in den meisten Fällen einverstanden, wenn der Mieter einen akzeptablen Nachmieter findet und entlässt ihn auch vor der 3 Monatsfrist aus dem Mietvertrag.
Eine Kündigung ohne Fristeinhaltung ist auch möglich wenn die Miete erhöht wird. Eine Erhöhung durch allgemeine Steigerungen der Mieten oder eine Erhöhung durch Sanierungen und dadurch eine wesentliche Verbesserung der Wohnung.
Bei einer Kündigung durch den Vermieter hat der Mieter ein Widerspruchsrecht. Hier sind Fristen einzuhalten, auf die der Mieter achten muss. In dem Kündigungsschreiben muss der Vermieter darauf hinweisen.